Zumindest für Niedersachsen gilt noch folgendes:

- eine Gemeinde mit Berufsfeuerwehr übernimmt einige Aufgaben, die ansonsten den Landkreisen obliegen, z.B. Leitstelle, Ausbildung, vorbeugender Brandschutz (§4 NBrandSchG)

- Angehörige von Berufsfeuerwehren dürfen bestimmte Führungspositionen in der Freiwilligen Feuerwehr nicht übernehmen (§7(2) NBrandSchG)

- eine Hauptberufliche Wachbereitschaft (=ständig besetzte Wache) ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr, bei einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr eigenständig organisiert und im Einsatzfall der BF unterstellt (§10(1) NBrandSchG)

Nachzulesen ist dies hier.

Gruß

Marko