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Thema: Unterschied Berufsfeurwehr - Ständige Wache

  1. #1
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    Unterschied Berufsfeurwehr - Ständige Wache

    Hallo!

    Mal ne kurze Frage, auf die es doch hoffentlich ne klare Antwort gibt:

    Was genau ist der Unterschied, zwischen einer ständigen Wache und einer Berufsfeuerwehr?



    Danke schon mal für Eure Antworten


    Grüße
    loxi

  2. #2
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    Hi,

    Ich kenne es nur, das eine ständige Wache eine besetzte Rettungswache ist, dessen Personal die RTW´s, KTW´s und das NEF besetzen und nebenbei noch Personal für das erste FW-Fahrzeug meistens LF24 oder TLF 16/25 stellt.

    Die Berufsfeuerwehr hat Personal für die Rettungsdienstfahrzeuge und ausreichens Personal in der Schicht um einen LZ zu besetzen.

    Mfg Christian

  3. #3
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    Jein. Das ist mein ich ne rein rechtliche/organisatorische Sache.

    Berufsfeuerwehr = Feuerwehrbeamte
    Ständige/Hauptamtliche Wache = Angestellte der Stadt/Gemeinde

    Man kann sagen das Personal einer ständigen Wache sind nur ziemlich viele Gerätewarte. Also es gibt keinen Unterschied zwischen ner Stadt die einen Gerätewart hauptamtlich beschäftigt, und ner Stadt, die eben ne Löschgruppe hauptamtlich beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist das selbe.

    Gibt bei uns hier im Rhein-Main-Gebiet viele Wachen, die mit mehreren hauptamtlichen Kräften 24h besetzt ist. Viele Wachen haben sogar extra Wohnungen für diese Angestellten. Ne ziemlich große hauptamtliche Wache ist Hanau. Die sind schon knapp an der Grenze zu ner BF, fahren aber trotzdem nur mit hauptamtlichen. (Die ersten 1-2 Fahrzeuge. Danach werden die freiwilligen dazu alarmiert.)

    Im Feuerwehrmagazin war auch letzt ein Bericht darüber, dass irgendwo ne BF aufgelöst wurde, und jetzt auch nur noch ne hauptamtliche Wache ist. Und es gab einen Fall, in dem es genau andersrum gemacht wurde.

    Hier gehts hauptsächlich um Geld und Rechtsfragen.

    Gruß Joachim

  4. #4
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    Zumindest für Niedersachsen gilt noch folgendes:

    - eine Gemeinde mit Berufsfeuerwehr übernimmt einige Aufgaben, die ansonsten den Landkreisen obliegen, z.B. Leitstelle, Ausbildung, vorbeugender Brandschutz (§4 NBrandSchG)

    - Angehörige von Berufsfeuerwehren dürfen bestimmte Führungspositionen in der Freiwilligen Feuerwehr nicht übernehmen (§7(2) NBrandSchG)

    - eine Hauptberufliche Wachbereitschaft (=ständig besetzte Wache) ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr, bei einer Gemeinde mit Berufsfeuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr eigenständig organisiert und im Einsatzfall der BF unterstellt (§10(1) NBrandSchG)

    Nachzulesen ist dies hier.

    Gruß

    Marko

  5. #5
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    Jo. Die genauen rechtlichen Bedingungen weiß ich nicht, da wir weder BF, noch ne hauptamtliche Wache sind, aber die Punkte decken sich weitgehend mit meinen Erfahrungen hier in Hessen.

    Ich denke solche Passagen wird es in unserem Gesetz auch geben und auch in allen anderen Bundesländern wird das ähnlich geregelt sein.

    Gruß Joachim

  6. #6
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    Zitat Zitat von MiThoTyN
    Berufsfeuerwehr = Feuerwehrbeamte
    Ständige/Hauptamtliche Wache = Angestellte der Stadt/Gemeinde
    Sicher?
    Meine, mittlerweile wären in Hessen auch Hauptamtliche Wachkräfte Beamte und müssen auch die BF-Ausbildung machen

  7. #7
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    Hallo Zusammen,

    ich muss hier mal was richtig stellen: In öffentlichen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, die für den abwehrenden Brandschutz vorgehalten werden, sind dies ebenso Beamte. Hier wird kein Unterschied zwischen einer Berufsfeuerwehr oder einer freiwilligen Feurwehr mit hauptamtlichen Kräften gemacht. Der Unterschied liegt einzig und allein in der gesetzlichen Definition, ab welcher Größe eine kreisangehörige Stadt eine Berufsfeuerwehr vorhalten muss. Kreisfreie Städte müssen dies ohnehin. Darüber hinaus kann eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde eine Berufsfeuerwehr unterhalten (wenn sie das passende Kleingeld hat).

    Feuerwehren, die hauptamtliche Gerätewarte oder Disponenten in einer FEZ vorhalten, dürfen sich nicht "Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften" nennen. Diese Mitarbeiter sind städtische Angestellte und nehmen "hauptberuflich" keine Aufgaben im abwehrenden Brandschutz war. Wenn diese "städtischen Angestellten" mit einem Fahrzeug der FF ausrücken werden sie als "normale" freiwillige Einsatzkräfte gesehen. Es ist dann absolut vegleichbar mit einem FM der von seinem Arbeitgeber weggerufen wird.

    So sieht es zumindest in NRW aus; für andere Bundesländer kann ich nicht sprechen. Steht aber auch im FSHG.

    Gruß
    Micha
    Geändert von Paramedic (27.04.2006 um 21:34 Uhr)

  8. #8
    firerobs Gast
    Ich glaub in Feuerwehr Magazin war noch was gestanden das z.B. BF's für den vorbeugenden Brandschutz zuständig sind, während FF's mit ständig besetzter Wache das nicht sind.

    Die Anzahl der ständig verfügbaren Kräfte spielt meines Wissens auch eine Rolle, falls ihr versteht was ich meine.

    Den finanziellen Aspekt darf man natürlich auch nit vergessen! Laut Feuerwehrmagazin (am Beispiel der BF Cuxhaven) floß früher die Landeszuweisung aus der Feuerschutzsteuer erst an den Kreis und dann nach Abzügen (20% für feuerwehrtechnische Aufgaben wie Leitstelle und FTZ). Dank der BF geht das Geld nun direkt an die BF über.

  9. #9
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    Zitat Zitat von firerobs

    Die Anzahl der ständig verfügbaren Kräfte spielt meines Wissens auch eine Rolle, falls ihr versteht was ich meine.
    Eine BF muss meines Wissens rund um die Uhr mindestens in Zugstärke einsatzbereit sein. Bei einer FF mit hauptamtlichen Kräften ist in dieser Hinsicht nichts festgelegt.

    Zu den Beschäftigungsverhältnissen: in Hameln und früher auch in Cuxhaven waren die hauptamtlichen Einsatzkräfte Angestellte der Stadt, haben aber die reguläre BF-Ausbildung absolviert.

    Gruß

    Marko

  10. #10
    firerobs Gast
    In meiner 2. FF haben wir auch eine ständig besetzte Wache in Zugstärke.

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