Also bei uns war letzter Jahr ein Vertreter der GUV und der sagte ausdrücklich ...
Normalerweise beginnt der Unfallversicherungsschutz erst mit Verlassen des eigenen Grundstückes oder wars die Haustür, auf jedenfall unterscheidet sich das mit der Feuerwehr soweit, daß hier sobald der Piepser geht der Versicherungsschutz geht, also wenn du ausm Bett springst und brichst dir den Knöchel ist das DEFINITIV ein Feuerwehrdienstunfall.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.