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Thema: Offizielle Stellungnahme zum Thema "Brandstifter eV" - Brandserie "Um Düren" geklärt

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  1. #1
    Registriert seit
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    hey... brände gibts genug im kreis düren und viele davon sind brandstiftung! wenn strohmieten um die jahreszeit brennen naja. schieb denen doch nicht alles in die schuhe :D

  2. #2
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    verhaften sie die üblichen verdächtigen!

  3. #3
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    Haben wir "Sippenhaftung " in Deutschland ?
    Brandstifter können viele sein !!
    Die wären doch ganz schön "dooof" wenn die wieder Feuer legen würden !!!
    Oder will jemand denen was in die Schuhe schieben ???
    M.f.G.
    Friedhelm
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  4. #4
    SDB-EMS Gast

    re

    Nabend

    muss ich dazu mal zu wort melden. also wie du schon sagtest ich glaube was damals passiert ist hat genug komsequenzen verursacht die nicht gerade schön sind /waren. Mit sicherheit und da sprech ich jetz für mich werde ich nicht und ich denke auch alle anderen nicht so Doof sein und nochmal irgendwas in dieser richtung machen.

    Übrigens erhielt ich kurz vor dem beitrag von JOHdueren eine Email in der ich bedroht wurde das man es in den vereinen wo ich aktiv bin bekannt geben will das ich mit solchen sachen zu tun hatte.
    Warum ich das jetz hier erwähne ist einfach das wenige sekunden vor veröffentlichung des Beitrags die mail bei mir einging.
    Dem jenigen möchte ich sagen das Strafanzeige erstellt wurde und anhand der IP in kürze der jenige erkannt sein wird.

    Gruß
    DR

  5. #5
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    Zitat Zitat von SDB-EMS



    Übrigens erhielt ich kurz vor dem beitrag von JOHdueren eine Email in der ich bedroht wurde das man es in den vereinen wo ich aktiv bin bekannt geben will das ich mit solchen sachen zu tun hatte.

    und weiter?
    denkst du das deine vergangenheit reingewaschen wird?
    denkst du das geschehene kann man rückgängig machen?

    möööp! falsch

    das einzige was du machen kannst ist zu der vergangenheit zu stehen wie ein mann! mit allen konsequenzen und mit den eiern dazu zu stehen!
    nicht wir waren jung und es waren die anderen, nein steh dazu!

    und zu der email

    hör auf zu flennen steh dazu. soweit ich das sehen kann ist in dieser mail kein strafrechtlich relevanter tatbestand zu sehen!

  6. #6
    SDB-EMS Gast

    re

    A: kennst du den inhalt der email nicht (glaube ich doch)
    B: Stehe ich dazu, aber soll ich jetz zu jedem mensch den ich treffe laufen und sagen ich hab mal scheiße gebaut oder wie stelltst du dir das vor.


    zur email: doch es ist was strafrechtliches drin. Oder ist es rechtens gerüchte zu verbreiten und mich einer straftat zu beschuldigen??


    lese hier:

    "Guten Tag

    sicherlich weiß in der Karnevalsgesellschaft niemand das sie Sich mit einem noch nicht Verurteilten Straftäter Präsentieren.
    Aber nach dem du es immer noch nicht lassen kannst was man ja an dem erneuten Brand in Lendersdorf sieht denke ich wird es zeit das die Gesellschaft mal eine Info erhält.
    Dann wars das wohl für dich da.

    Mit freundlichem Gruß
    Ein Feind des Feuers"


    nunja der absender wirs schon merken....

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    was jetzt passiert...

    ganz einfach: genau das was wir dir vorhergesagt haben

    Sobald in DN mehr als 2 Feuer hintereinander passieren wird jeder auf dich / euchzurückkommen...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Raven112 Gast
    Zitat Zitat von SDB-EMS
    "Guten Tag

    sicherlich weiß in der Karnevalsgesellschaft niemand das sie Sich mit einem noch nicht Verurteilten Straftäter Präsentieren.
    Aber nach dem du es immer noch nicht lassen kannst was man ja an dem erneuten Brand in Lendersdorf sieht denke ich wird es zeit das die Gesellschaft mal eine Info erhält.
    Dann wars das wohl für dich da.

    Mit freundlichem Gruß
    Ein Feind des Feuers"
    Strafbar gemäß §185 und §186/§187 StGB

  9. #9
    Registriert seit
    01.08.2006
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    Zitat Zitat von SDB-EMS
    Übrigens erhielt ich kurz vor dem beitrag von JOHdueren eine Email in der ich bedroht wurde das man es in den vereinen wo ich aktiv bin bekannt geben will das ich mit solchen sachen zu tun hatte.

    gut das liest sich so nach dem motto

    herr lehrer herr lehrer im keller brennt licht


    Zitat Zitat von SDB-EMS
    sicherlich weiß in der Karnevalsgesellschaft niemand das sie Sich mit einem noch nicht Verurteilten Straftäter Präsentieren.
    hat selbes niveau
    Zitat Zitat von SDB-EMS
    Aber nach dem du es immer noch nicht lassen kannst was man ja an dem erneuten Brand in Lendersdorf sieht
    is ne verleumdung.
    da ich davon ausgehe das du zu dem zeitpunkt des brandes brav in deinem bett gelegen hast, is ne anzeige rechtens.

    weis der erste vorsitzende des vereins schon was?

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