Grundsätzlich besteht da kein Widerspruch, es sei denn organisationsintern gibt es da anderweitige Regelungen.
Grundsätzlich besteht da kein Widerspruch, es sei denn organisationsintern gibt es da anderweitige Regelungen.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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