Kurze Gegenfrage: Ist das überhaupt zulässig? Ich meine den Einbau von zwei getrennt betriebenen FuG in einem Nicht-ELW?
Gruß, Mr. Blaulicht
Kurze Gegenfrage: Ist das überhaupt zulässig? Ich meine den Einbau von zwei getrennt betriebenen FuG in einem Nicht-ELW?
Gruß, Mr. Blaulicht
Grundsätzlich besteht da kein Widerspruch, es sei denn organisationsintern gibt es da anderweitige Regelungen.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Und wer lässt den Betrieb der FuG dann zu?
Du hast ja keine Einzelzulassung für jedes FuG - also niemand.
Gruß Carsten
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Das ist mir neu, aber das ist ja auch nicht mein Gebiet! ;-)Zitat von Pille112
Aber: gut zu wissen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Deine HiOrg/Hilfsdienst hat eine Genehmigung zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr der BOS (Gesamtgenehmigung) für alle FuG's, dann wird nur noch die Anzahl der betriebenen Geräte gemeldet aber nicht wo, wann, welches Gerät im Einsatz ist - sonst müßte man ja bei jedem Gerätetausch (Werkstatt/Tausch-/Leihgerät) eine Neuanmeldung machen.
siehe auch TR-BOS
Gruß Carsten
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Und das gilt auch für verschiedene Kanäle?
Wiso sollts nicht zulässig sein? Is doch völlig wurscht, ob da jetzt 1 oder 2 oder 100 drin verbaut sind... (ok, ab 20 wirds vielleicht bissel nervig :D)Zitat von Mr. Blaulicht
@EISI: musste auf beiden Kanälen gleichzeitig funken? Ansonsten wäre umschalten immernoch die beste Wahl... Vorallem wärend dem Fahren ;)
MfG Fabsi
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