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Thema: Mit Scanner erwischt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    arne Gast

    Mit Scanner erwischt

    Hallo, ich wurde am Samstag von der Polizei mit einem Scanner erwischt. Das ding lag auf dem Boden im Berich des Beifahrersitzes. Ich hatte keine Zeit mehr das Ding untern Sitz zu schmeißen. Die Polizei hat das Ding beschlagnahmt.

    Hat einer schon Erfahrungen gemacht???
    Gruß Arne

  2. #2
    Registriert seit
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    1.778
    Oh,weh.

    Das ist aber eigene Dummheit so ein Teil mit draußen rum zu nehmen...

    Waren da irgendwelche Frequenzen von BOS drauf gespeichert? Wenn ja,dann gibts Probleme...

  3. #3
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    427
    @Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

    Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

    http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  4. #4
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    475
    Zitat Zitat von Carloz
    @Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

    Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

    http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

    greetZ
    CarloZ
    Deze website is niet beschikbaar.

  5. #5
    Registriert seit
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    427
    Zitat Zitat von Sandy
    Deze website is niet beschikbaar.
    Yo, die war ja schon öfter offline.

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  6. #6
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    467
    Habe keinen Scanner :-(
    und nicht das Problem mit der Polizei

    gruß michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
    Registriert seit
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    957
    Servus!

    Mal eine Frage die Ebi oder DG3YCS bestimmt beantworten können ;-)

    Angenommen Arne hätte ein amateurfunkzeugnis, hätte dies Auswirkungen auf das evtl. eingeleitete Strafverfahren?


    In diesem Sinne....

  8. #8
    arne Gast
    ja da waren welche gespeichert.

    weist du mit was ich rechnen muss??

  9. #9
    arne Gast
    Hallo CarloZ, ich habe jetzt auf die schnelle nichts gefunden. Ich schaue aber nochmal nach.

    danke

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363
    Hallo !

    Grundsätzlich zum Vorwurf keinerlei Angaben machen !
    Gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen .
    Wurde das Fahrzeug beschlagnahmt!?
    Wahrscheinlich erfolgte auch eine Durchsuchung der Wohnung !? Auch hier grundsätzlich widersprich einlegen.

    Abwarten, bis die Anhörung als Beschuldigter erfolgt, ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen.

    Wahrscheinliche Konsequenzen je nach genauem Sachverhalt; Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße z.b. 40 Tagessätze á 60 Eur. Nachteil, Scanner eventuell weg, es sei denn er verfügt über ein CE-Zeichen, dann müsste der STA das Gerät wieder rausrücken.
    Vorteil; Einstellung des Verfahrens ohne Vorbestrafung ( das blaueste Auge welches Du bekommst ).

    MfG

  11. #11
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Original geschrieben von Carloz
    @Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?

    Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)

    http://www.hdutch.cobweb.nl/scanner/texte/how2do.html

    greetZ
    CarloZ
    Also der Autor is wohl schon etwas paranoid
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    arne Gast
    Hallo Andreas, danke für die Infos.

    Also mein Auto wurde nicht beschlagnahmt und auch meine Wohnung wurde nicht durchsucht.

    Leider habe ich den Fehler gemacht das ich nichts gegen die beschlagnahme hatte. Die haben auch gesagt das die das Ding trotzdem mitnehmen wenn ich was dagegen hätte. Aber das ist mir egal. Hauptsache ich komme da ohne Probleme wieder raus.

    Gruß Arne

  13. #13
    Registriert seit
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    5.256
    wenn du es freiwillig rausgerückt hast wars keine beschlagnahme sondern eine sicherstellung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
    arne Gast
    hallo alex, auf der niederschrift der pol steht beschlagnahmt und der polizist sagte auch das das gerät beschlagnahmt wird.

    gruß arne

  15. #15
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    naja normalerweise wollen sie sowas erstmal sicherstellen ... hast du was dagegen nehmen sie es zwar trotzdem mit, wird aber dann beschlagnahmt .. dies hat zur Folge das die Beschlagnahme binnen 3 Tage von einem Richter geprüft werden muß, hieraus entscheidet sich dann ob du das Teil wieder bekommst oder nicht
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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