Hallo.


Dafür das der Notarzt aus ort a im OP steht oder er sonstihrgendwie verhindert ist, ist wahrscheinlich wirklich nicht seine Schuld. Wenn er vom Krankenhaus während seiner Dienstzeit als NA in den OP muss, ist das sicherlich die schuld des Krankenhauses und nicht die des NA.

Aber das der zweite Notarzt aus Ort B diesen Einsatz ablehnt nur weil das nicht in seiner Ortschaft ist, ist mit der Bezeichnung "unterlassene Hilfeleistung" meiner Meinung nach nicht abgetan. Das ist eine Sauerei sonder Gleichens. Dieser Typ (ich will soeinen nicht Arzt nennen) hat mal einen SChwur abgelegt, das er Menschen die in Not sind helfen will. Ich möchte mal gerne wissen an welcher stelle dieser Vollidiot jemandem Hilft.

Leider weiß ich nicht wie ich weiter verfahren soll weil ich leider in diesem Landkreis Wohne und ich mir mitleiweile echte sorgen mache wie das wohl mal abläuft wenn ich mal Hilfe brauche.

Ich hoffe für euch alle nur das diese Zustände nicht überall so sind.


Anonymus