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Thema: Notarztfrage

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  1. #1
    anonymus Gast

    Notarztfrage

    Hallo!

    Ich als interessierter Bürger einer Kleinstadt habe an die hier beteiligten Fachleute einmal ein paar Fragen.


    In unserem Landkreis gibt es 5 Rettungswachen, davon sind drei Notarztstandorte. Die hier eingesetzten Notärzte befinden sich nicht an der Rettungswache, sondern sind in den weiter entfernt liegenden Krankenhäusern am Dienst schieben oder zu Hause.

    In zwei der NA Standorte sind die Notärzte voll in den aktuellen OP Plan eingebunden was heißt, wenn der Arzt im OP steht, kann er seine Notarzttätigkeit nicht ausüben.

    Einerseits wollte ich nachfragen, ob diese Situation eigentlich Rechtens ist, da der Landkreis bei den Krankenhäusern eine halbe Arztstelle bezahlt, dafür das sie immer einen Notarzt stellen?



    Zum andern dann mal ein Fallbeispiel:

    Alarm RTW und NEF Ort A. Radfahrerin von PKW angefahren. In Ort A ist der NA nicht greifbar weil im OP. Also Alarm für NEF Ort B. (Fahrzeit nach Ort A ca. 8 min) Der Notarzt ist Einsatzbereit und Greifbar. Das NEF fährt von der Rettungswache zum Krankenhaus und will den NA aufnehmen. Der inzwischen am Einsatzort eingetroffene RTW stellt ein schweres SHT fest. Als der NA hört, dass er in den Nachbarort fahren soll, lehnt er den Einsatz ab!

    Also kein NA im LK verfügbar. Nun wird ein RTH (13-15min Flugzeit) alamiert, der dann auch kommt und dann auch einen Notarzt stellt.

    Meine Frage:

    Darf der Notarzt den Einsatz ablehnen obwohl er in den Nachbarort muss, oder ist das der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung?

    Zweite Frage:

    Kann man die Krankenhäuser zur Rechenschaft ziehen, weil sie nicht immer einen Notarzt stellen können?



    Mit freundlichen Grüßen!

    Anonymus!
    Geändert von anonymus (05.03.2006 um 22:41 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von anonymus
    Darf der Notarzt den Einsatz ablehnen obwohl er in den NAchbarort muss, oder ist das der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung?
    Nein, er darf einen Einsatz nicht ablehnen, ausser er sieht sein Leben oder seine Gesundheit in unmittelbarer Gefahr.

    Zitat Zitat von anonymus
    Zweite frage: Kann man die Krankenhäuser zur Rechenschaft ziehen, weil sie nicht immer einen Notarzt stellen können?
    Das kommt ganz auf den Vertrag der Kliniken mit dem Rettungsdienst-Leistungserbringer an.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    1. Wo bleibt da die Dienstaufsicht der Leitstelle und des Rettungsdienstträgers?
    Straftatbestand nach § 323c StGB ist ohne Zweifel erfüllt, dazu noch ein Disziplinarverfahren mehr als angebracht. Außerdem müsste hier ganz klar geprüft werden, in wie weit der Arzt überhaupt noch seine Zulassung behalten darf!
    2. Wie sieht euer Rettungsdienstbedarfsplan aus, sind da 2 NA rund um die Uhr gefordert? Wenn ja, dann muss die jederzeitige Abrufbereitschaft des NA sichergestellt sein. Außerhalb der Einsätze kann er natürlich -soweit möglich- in den Klinikbetrieb eingebunden bleiben.

  4. #4
    Holgy Gast
    ... ich würde mir einen interressierten Politiker suchen und über den mal den Rettungsdienst des Landkreises durchleuchten lassen.
    Da ja heutzutage alles in Verträgen geregelt wird, müsste der eigentlich so die Missstände aufdecken können.

    Die politische Schiene ist hier der efektivste Weg.
    Der schmerzhafteste Weg ist allerdingst über eine "aggressive" Pressearbeit.


    Gruß Holger

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    vom Grundsatzher kenne ich das der NA auf Station ist oder in der Ambulanz als extrem als (aufsichtsführender) Anästhesist und immer weg kann aber des ist ja hart

    sollte das nicht von einem Anwakt statt hier diskutiert werden ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    03.07.2005
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    264
    Hallo!

    Der Leitstelle ist dann aber bekannt, dass der NA nicht kommt weil im OP?

    Das ganze ist ein Problem, das auf Grund des Ärztemangels (bzw. des Mangels an Ärzten mit geeigneter Qualifikation) gerade in kleinen Häusern auf dem Land immer häufiger auftritt. Wenn zu wenig Ärzte da sind, um im Falle eines Notarzteinsatzes die Dienstaufgaben im Krankenhaus zu erfüllen oder eben die NA-Qualifikation fehlt, sind dann halt manche NEFs stundenweise auf Status 6, also abgemeldet.

    Über eine Lösung dieses Problems zerbrechen sich auch schon (Not-)ärztevereinigungen und Rettungsdienstträger bisher leider relativ erfolglos ihre Köpfe!

    Grüße

    loxi

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von anonymus
    Als der NA hört, dass er in den Nachbarort fahren soll, lehnt er den Einsatz ab! ...
    Meine Frage:
    Darf der Notarzt den Einsatz ablehnen obwohl er in den Nachbarort muss, oder ist das der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung?
    Die Frage ist eher: Kann ein Notarzt überhaupt einen Einsatz ablehnen? Letztendlich ist ihm die Leitstelle ja in dieser Phase des Einsatzes weisungsbefugt. Ausserdem fährt er ja (in aller Regel) das NEF nicht selbst, sondern wird von einem RA gefahren. Und sollte dieser ohne triftigen Grund die Anfahrt abbrechen, könnte ich mir sehr unangenehme Konsequenzen vorstellen.
    Als Tipp zum weiteren Vorgehen: Satt hier jetzt Namen und Orte zu nennen, würde ich mich direkt an den Rettungsdienstleiter des zuständigen Rettungsdienstes wenden. Da Du Deine Infos von einem Patienten hast, kommst Du auch nicht mit irgendwelchen Verschwiegenheitsachen in Konflikt. Sollte daraufhin keine Reaktion erfolgen, wende Dich per Leserbrief an die Presse, nicht allerdings vorher denRettungsdienstleiter davon zu informieren. Wahrscheinlich gibt es für diesen Vorfall eine ganz vernünftige Erklärung. Ich gehe mal davon aus, dass man solche Infos ("der Notarzt wollte nicht!") nicht an den Patienten weitergibt. Also gehe ich von einem Missverständnis aus. Aber das ist meine Ansicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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