Hallo!
Ich als interessierter Bürger einer Kleinstadt habe an die hier beteiligten Fachleute einmal ein paar Fragen.
In unserem Landkreis gibt es 5 Rettungswachen, davon sind drei Notarztstandorte. Die hier eingesetzten Notärzte befinden sich nicht an der Rettungswache, sondern sind in den weiter entfernt liegenden Krankenhäusern am Dienst schieben oder zu Hause.
In zwei der NA Standorte sind die Notärzte voll in den aktuellen OP Plan eingebunden was heißt, wenn der Arzt im OP steht, kann er seine Notarzttätigkeit nicht ausüben.
Einerseits wollte ich nachfragen, ob diese Situation eigentlich Rechtens ist, da der Landkreis bei den Krankenhäusern eine halbe Arztstelle bezahlt, dafür das sie immer einen Notarzt stellen?
Zum andern dann mal ein Fallbeispiel:
Alarm RTW und NEF Ort A. Radfahrerin von PKW angefahren. In Ort A ist der NA nicht greifbar weil im OP. Also Alarm für NEF Ort B. (Fahrzeit nach Ort A ca. 8 min) Der Notarzt ist Einsatzbereit und Greifbar. Das NEF fährt von der Rettungswache zum Krankenhaus und will den NA aufnehmen. Der inzwischen am Einsatzort eingetroffene RTW stellt ein schweres SHT fest. Als der NA hört, dass er in den Nachbarort fahren soll, lehnt er den Einsatz ab!
Also kein NA im LK verfügbar. Nun wird ein RTH (13-15min Flugzeit) alamiert, der dann auch kommt und dann auch einen Notarzt stellt.
Meine Frage:
Darf der Notarzt den Einsatz ablehnen obwohl er in den Nachbarort muss, oder ist das der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung?
Zweite Frage:
Kann man die Krankenhäuser zur Rechenschaft ziehen, weil sie nicht immer einen Notarzt stellen können?
Mit freundlichen Grüßen!
Anonymus!