Nein, er darf einen Einsatz nicht ablehnen, ausser er sieht sein Leben oder seine Gesundheit in unmittelbarer Gefahr.Zitat von anonymus
Das kommt ganz auf den Vertrag der Kliniken mit dem Rettungsdienst-Leistungserbringer an.Zitat von anonymus
Gruß, Mr. Blaulicht





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