... der Arzt der Notarztdienst hat und im OP stehen muss, muss ja auf seinen "Dienstgeber dem Krankenhaus" gehorchen und wenn der sagt - OP - ist es für ihn klar --> "OP" oder arbeitslos.
Das Problem liegt hier höher - der Kreis bzw die Kreisfreie Stadt muss hier dafür sorgen das nach RD-Gesetz mit Absprache der Kostenträger auch der NA-Dienst ädequat organisiert ist und auch dementsprechend durchgeführt wird. In den meisten Fällen wird ein Vertrag mit einem "Krankenhaus" gemacht und dementsprechend Stellen (ich glaube das es bei uns immer "3" sind) vom RD bezahlt.
Nicht den NA an die Wand stellen - der kann da sicherlich nichts für das er operieren muss.
Gruß Holger




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