Hallo,
das was du da gepostet hast, meinst du nicht ernst, oder? Ihr habt einen Alarm und rückt nicht aus, weil vieleicht durch Urlaubszeit kein Gruppenführer anwesend ist?
Gibt auf alle Fälle eine interressante Gerichtsverhandlung (Unterlassene Hilfeleistung und so). Sicherlich hat der Gruppenfüherlehrgang seinen Sinn und Zweck aber im Zweifelsfall lieber ohne GF ausrücken und Kräfte nachalarmieren lassen. Ich denke mal Stadtbrandmeister und ähnliche höhere Dienststellungen werden sowieso mitalarmiert die dann ggfls die Einsatzstelle übernehmen können.
>>Wenn irgendwas passiert dann gibts nämlich riesen Knatsch << und wenn keiner Ausrückt noch viel mehr.
Gruss
JS
PS: wenn man streng nach Vorschrift geht, darf man natürlich nicht ohne GF ausrücken. Ganz klar. Aber die Feuerwehr wird ja nicht alarmiert, weil jemand ein Taschentuch verloren hat, sondern normalerweise liegt eine Hilfeleistung vor (welcher Art auch immer) und da muss halt die DV zurückstehen. Und wenn die Ausbildung in der Ortswehr gut ist, dann kann ein "normaler" FA (SB) genausogut eine Gruppe führen wie jemand mit Lehrgang (es soll Leute geben die es sogar besser können.)
Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz