In Sachsen ist es so, dass ein Truppführer auch eine Staffel (also 1:5) führen darf.
Zitat von Backdraft007
Also ich komme aus NRW! Bei uns ist das so, wenn man den Truppführer-Lehrgang hat, wird man zum Unterbrandmeister befördert! Und als UBM kann man Einsatzleiter sein!
ich finde beide Aussagen recht interesant, und würde gerne wissen wo ich das so nachlesen kann, da es ja in krassem Gegensatz zur FWDV steht die ja sogar schon für einen selbstständigen Trupp eine GF Qualifikation vorsieht.