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Thema: Staffelführer als Truppführer?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DortmundEmsKanal Beitrag anzeigen
    Aus welcher Stadt in NRW kommst du denn ?
    Ob der darauf antwortet?
    Der Thread ist über 9 Jahre alt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    In Schleswig-Holstein ist das so geregelt, dass das Fzg auch dann ausrücken darf und soll, wenn kein passender Einheitsführer anwesend ist. Auf der Webseite der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (Harrislee) gibt es dazu auch eine Präsentation mit Handlungsanweisungen. Ich suche das mal raus, wenn ich dazu komme und poste den Link.

    Nachtrag/Edit:
    Hier der versprochene Link:
    Einsatzführung in Ausnahmefällen (LFS-SH)
    Geändert von marka (04.11.2011 um 08:44 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    stimmt,der Beitrag ist 9 Jahre alt, aber das Problem gibts sicher heute noch.
    ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    stimmt,der Beitrag ist 9 Jahre alt, aber das Problem gibts sicher heute noch.
    ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.
    Dann sollte man an diesem Problem etwas ändern, z. B. durch Ausbildung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Dann sollte man an diesem Problem etwas ändern, z. B. durch Ausbildung.

    ich denke da gibt dir jeder Recht und es liegt auch sicher nicht an willigen Nachwuchskräften ;)

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    [...]
    ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.
    In den Brandschutzgesetzen der Länder ist festgeschrieben, welche Lehrgänge für welche Führungsfunktion in der Wehr vorgeschrieben sind.

    In Schleswig-Holstein hat sich der gewählte oder zu wählende WF/Stellv. WF schriftlich zu verpflichten, innerhalb einer gewissen Frist (die weiß ich leider nicht aus dem Kopf) die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren, falls nicht schon geschehen.

    Ähnlich sollte es mit GF sein.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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