In Schleswig-Holstein ist das so geregelt, dass das Fzg auch dann ausrücken darf und soll, wenn kein passender Einheitsführer anwesend ist. Auf der Webseite der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (Harrislee) gibt es dazu auch eine Präsentation mit Handlungsanweisungen. Ich suche das mal raus, wenn ich dazu komme und poste den Link.
Nachtrag/Edit:
Hier der versprochene Link:
Einsatzführung in Ausnahmefällen (LFS-SH)
Geändert von marka (04.11.2011 um 08:44 Uhr)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
stimmt,der Beitrag ist 9 Jahre alt, aber das Problem gibts sicher heute noch.
ich kenne einige Orte,da ist nur der Wehrführer ausgeb. Gruppenführer. Und da der nicht Tag und Nacht im Gerätehaus ist,kommt es manchmal (eher oft) vor das man einfach keinen GF hat,wenn ein Einsatz ist.
In den Brandschutzgesetzen der Länder ist festgeschrieben, welche Lehrgänge für welche Führungsfunktion in der Wehr vorgeschrieben sind.
In Schleswig-Holstein hat sich der gewählte oder zu wählende WF/Stellv. WF schriftlich zu verpflichten, innerhalb einer gewissen Frist (die weiß ich leider nicht aus dem Kopf) die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren, falls nicht schon geschehen.
Ähnlich sollte es mit GF sein.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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