@Tim
Ich komme aus dem Raum Zwickau.
Ich möchte das ganze noch einmal etwas präzisieren.
Da ich ein normales Staffelfahrzeug mit der maximalen Besatzung von 1:5 als Truppführer auch führen darf, wollte ich wissen, ob ich dann auch ein Löschgruppenfahrzeug mit einer Besatzung von lediglich 1:5 führen darf.
Ich danke euch für die bisherigen Antworten.

Gruß, Steffen