Hallo,
in unserer Wehr verfügen wir über ein LF 8/6. Es ist oft so, dass wir bei Übungen oder sonstigen Fahrten keinen Gruppenführer mit haben. Somit sitze ich auf dem Platz.
In Sachsen ist es so, dass ein Truppführer auch eine Staffel (also 1:5) führen darf.
Meine Frage ist nun, ob ich das Löschgruppenfahrzeug (1:8 normalerweise) dann führen darf, wenn darauf nur eine Besatzung 1:5 sitzt? Natürlich bin ich Truppführer!
Gibt es die Regelung des Staffelführers auch in anderen Bundesländern?

Gruß, Steffen