Vielleicht sollte man sich ersteinmal klar machen, was alles "Sonderrechte" sind. Dazu gehören nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überfahren von Rotlicht.
Sonderrechte ermöglichen einem z.B. das Parken, wo immer niemand ernstlich gefährdet oder behindert wird. Egal ob Parkverbot, Fußweg oder Straße. Dieses Sonderrecht wird einem so schnell niemand streitig machen wollen.
Und zum Thema Richter:
Da können Verkehrsbehörden oder Polizeiverbände sagen, was sie wollen. Wennn ein Richter der Meinung ist, man hat seine Kompetenzen in Sachen Sonderrechte und Privat-KFZ überzogen, gibt´s Ärger.
Ausserdem ist es schon ganz gut so, dass die Verkehrsbehörden Genehmigungen für SoSi-Anlagen nur an Personen herausgeben, die es wirklich benötigen, i.d.R. ab Stadtbrandmeister aufwärts.
Wobei selbst diese Regelung mittlerweile aufgeweicht wurde und manche Personen (z.B. hauptamtliche Gerätewarte) auf Antrag der zuständigen Behörde (i.d.R. Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) auch mit SoSi-Anlagen ausgestattet werden können.