@alex22
sonderrechte will ich dir ja nicht aberkennen aber die gerichte legen sie unterschiedlich aus.
dh manchmal ist die sorgfaltspflicht gegenüber den anderen verkehrsteilnehmer wichtigeres rechtsgut wie sonderrechte, dass du die hast ist mir klar,dazu braucht man ja nur in die STVO schauen. nur vorsicht immer daruf berufen kann man sich auch nicht.




Zitieren