Hallo !
Eine Kehrmaschine hat auch " Sonderrechte " im Straßenverkehr, sie darf nämlich auf allen Straßen und Straßenteilen in alle Richtungen zu jeder Zeit halten oder fahren, sofern ihr Einsatz dies erfordert. Dazu muss sie lediglich mit weiß-rot-weißer Warnmarkierung ( DIN 30710 ) versehen sein, und brauch noch nicht einmal gelbe Rundumleuchten oder Warnblinker einsetzen bzw. überhaupt welche haben !
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten, also das Abweichen von bestehenden Rechtsvorschriften der StVO, ist nicht mit einer Kennzeichnung besonderer Art verknüpft.
Dennoch muss sich der Fahrer ( Privat-PKW ), der Sonderrechte in Anspruch nimmt immer bewußt sein, das andere Verkehrsteilnehmer seine Sonderrechte nicht erkennen können und dem entsprechend erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht zukommen lassen !
MfG




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