Na, hier werden ja teilweise gefährliche Äusserungen getan.
Andreas 53/01 hat Recht:
_ § 35 StVO befreit den Berechtigten nicht von der Beachtung von Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten i.s.d. § 36 StVO.
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Es gibt da viele höchstrichterliche Urteile zu.
mfg
Ebi