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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Baum-Darstellung

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  1. #11
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    Moin moin,


    NEIN! HAT ER NICHT!!! Der Feuerwehrler hat nur Sonderrechte nach § 35; der RTW mit SoSi hat Sonder- und Wegerechte! Dem RTW MUSS man Platz machen UND er darf bei rot über die Kreuzung fahren (unterBreücksichtigung des übrigen Verkehrs). DerFeuerwehrler im Privat-PKW darf nur bei rot in die Kreuzung einfahren, darf aber nicht verlangen, dassim andere Platz machen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Siehst du
    genau das ist das Problem ...
    Es gibt Sonderrechte ... diese haben nur Wirkungen auf den Fahrer ...
    Das Wegerecht wurde genau deswegen auch rausgenommen weils immer zu verwechslungen kommt ..
    Das Einsatzhorn mit blauen Blinklicht hat keine Auswirkungen auf den Fahrer oder das Fahrzeug ... dieser Pasus trifft nur auf andere Verkehrsteilnehmer das sie freie Bahn zu schaffen haben...
    Dies ist aber NICHT DEIN RECHT, sondern deren anderen Pflicht.
    Nicht umsonst steht in der StVO .... Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn ORDNET an und es heißt nicht Blaues Blinklicht mit Horn gibt dir das Recht andere wegzudrängen.
    Geändert von Alex22 (26.11.2005 um 14:21 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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