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Thema: blaue Blitzer zur Verkehrsabsicherung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo !

    Das hat doch damit nichts zu tuen!! Es geht doch nur um die Tageslichtblitzleuchten . . wie sie die Polizei auch hat . . und nicht um gelbes oder blaues Rundumlicht !!
    Geändert von Andreas 53/01 (21.01.2006 um 14:08 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Original geschrieben von C-B00|_
    Also...
    Wir haben uns unseren MTW selber ausgebaut.... hinten in dem Kofferraum haben wir blaue LED bliter eingebaut ... zur absicherung, WEIL wenn die 3. kennleuchte durch den Kofferraum verdeckt ist, is es seit neustem pflicht, Heckblitzer einzubauen
    Wo steht denn so ein Unsinn!?!?

    Kann gar keine Pflicht sein, weil Heckklappenblitzer wegen fehlender Typprüfung nur mit Sondergenehmignung betrieben werden dürfen, und dann auch nur zum Kurzeitigen Betrieb, nämlich dann wenn man die Heckklappe aufmacht was raus holt und wieder zumacht!!
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
    stonthium Gast
    Also meine Erfahrung ist die -

    nur gelbes Licht - wie auch immer (Blitzer, Rundumkennleuchten...) - mhh langweilig uninteressant

    Nur blaues Licht - ah da rast wieder einer - uninteressant

    Viele gemischte bunte Lichter - dann wird es interressant,

    Insoweit als Vervollständigung, auflockerung der gelben Blitzer vorstellbar, aber nicht alleine!

  4. #4
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von rotkreuz
    @matze81

    das steht in der StVO §38 gelbes und blaues blinklicht.
    Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben in Gefahr sind oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind oder bedeutende Sachwerte erhalten werden müssen.
    Blaulicht und Horn ordnen an:Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

    Blaulicht alleine nur zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von Fahrzeugen und geschlossenen Verbänden verwendet werden
    Das ist mir schon bewußt - allerdings finde ich es doch etwas gewagt, daraus auf die Gestattung "loser" blauer Blitzleuchten auf Pylonen etc. zu schließen...

  5. #5
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    Hallo !

    Tja nun, wenn man die leuchten vom Fahrzeug entfernt aufstellt, kann das mit der StVZO nichts mehr zu tuen haben, zumindest nicht als paralelle Auslegung blaues Blinklicht an Einsatzfahrzeugen etc.

    Hier wäre jetzt die Aussage der RSA, StVO bzw. GUV - Richtlinien interessant !? Aber da steht nichts genaues drinn, man spricht lediglich immer von gelben Warnleuchten .

    Aber, auf der anderen Seite die Hersteller von Warnleuchten etc. sind auf die Einhaltung von Richtlinien angewiesen, sonst würde keine Kommune bzw. Behörde diese Leuchten beschaffen.
    So z.b. hat die Fa. NISSEN eine neue verbesserte LED - leuchte herausgebracht und kurz danach wieder aus dem Programm genommen, einfach weil die Zulassung für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr fehlte bzw. nicht erteilt wurde.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Blauer Euroblitz - Erfahrungen

    Es ist mir in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass die klassischen Blitzlampen mit gelber Linse verschwinden und bei Feuerwehr und Polizei immer mehr der Euroblitz mit blauem Aufsatz zu finden ist.
    Vorteile sehe ich darin, dass die Warnwirkung bei Nacht deutlich besser ist, vor allem in Autobahnbaustellen, bei denen sowieso alles gelb blinkt, aber auch die Erkennbarkeit auf längere Distanz (Reichweite ca. 4-5 km mit Reflektoraufsatz)

    Deshalb wollte ich wissen, ob irgendwer schon Erfahrungen mit den "Blauen" hat und ob es irgendwelche Gesetzesgrundlagen ausser §38 StVO gibt, die solche Geräte erlauben.

    Gruß,
    fwmorpheus

    edit: Wollte noch hinzufügen, dass bei uns die Anschaffung geplant ist.
    edit: Sorry, hab net gesehen, dass da noch ein andrer Thread offen is....
    Geändert von fwmorpheus (27.01.2007 um 04:08 Uhr)
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Deshalb wollte ich wissen, ob irgendwer schon Erfahrungen mit den "Blauen" hat und ob es irgendwelche Gesetzesgrundlagen ausser §38 StVO gibt, die solche Geräte erlauben.
    Erfahrungen keine...

    Aber zu deiner 2. Frage: Nope :) gibts nicht...

    /edit:
    Ups, ähm... du meintest wohl den §35 ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
    Registriert seit
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    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Ups, ähm... du meintest wohl den §35 ;)

    MfG Fabsi
    Ne, der §35 hat mit Blaulicht nix zu tun!

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Was verstehst du unter erlauben?

    im §38StVO steht erstmal nix von erlauben nur wann es eingeschalten werden darf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ne, der §35 hat mit Blaulicht nix zu tun!
    *Vor den Kopf haut*... autsch... danke ;)

    War schon spät :( *schäm*

    natürlich §38...

    MfG Fabsi

  11. #11
    Registriert seit
    25.01.2007
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    Erlaubt heißt, dass es irgendwelche Rechtsvorschriften gibt, die den Betrieb rechtfertigen bzw. einschränken.

    z.B.: §38 augelegt: "Absichern einer Einsatzstelle", da aber in der StVZO nur festmontierte Rundumkennleuchten in Blau (und keine Diskussion über Magnetfüße anfangen, die gibt's schon woanders) vorgesehen sind, ist es fraglich, ob diese Blitzleuchten nach einer anderen Rechtsvorschrift eingesetzt werden dürfen.

    §52 Abs. 3 StVZO sieht nur blaue Rundumkennleuchten am Fahrzeug selbst vor, §53a StVZO definiert nur gelbe Warnleuchten (tragbar) und §38 StVO sieht indes auch nur gelbes Blinklicht als Warnsignal an.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
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