Hallo !
Also, die StVO spricht nur von gelbem Licht. Die RSA beschreibt ebenfalls nur gelbes Licht.
Wenn, dann steht das in der DIN 67527 Teil 1 Ortsfest, bzw. Teil 2 für Gefahrenstellen. Diese liegt mir jedoch nicht vor.
Wir haben mehrere LF mit blauen Nissen-Leuchten die im Fahrzeug geladen werden . . . Ich denke mir das dies dann auch irgendwo steht, das es zulässig ist. Es muss ja, wegen der Haftung !
MfG