@matze81

das steht in der StVO §38 gelbes und blaues blinklicht.
Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben in Gefahr sind oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind oder bedeutende Sachwerte erhalten werden müssen.
Blaulicht und Horn ordnen an:Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Blaulicht alleine nur zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von Fahrzeugen und geschlossenen Verbänden verwendet werden