@Goffl:

Was willst du denn mit den Blaulichtern machen? Denn anhand deiner Frage gibt es keine Antwort. Wie "rotkreuz" schon geschrieben hat, darfst du sie nicht in den Privat-PKW legen, weil er keine Zulassung dafür hat (unterstelle ich jetzt mal). Ein Einsatzfahrzeug, darf sie natürlich auch einsetzen. Wenn eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss.

Ich weiß nicht genau, wie es mit gelben Rundumleuchten ausschaut. Fakt wird sein, dass niemand etwas dagegen sagen wird, ob es rein rechtlich zugelassen ist (oder ob das Blinklicht z.B. im Fahrzeugschein eingetragen werden muss), weiß ich nicht.

@Osbornestier:

Sehr richtig: Blaulicht am Straßenrand - "oh, da muss ich mal gucken". Nur dumm, wenn der Hintermann nicht genauso denkt und hinten auffährt...

Ist schon interessant, was für Gedanken sich manche Leute machen.