morsche
war das gerät eingeschaltet als die polizisten es vorfanden?
wenn es aus war, würde ich mich dumm stellen,denn die beweispflicht liegt bei den polizisten, die dir nachweisen müssen, das du das gerät in betrieb hattest.
mfg ronny
morsche
war das gerät eingeschaltet als die polizisten es vorfanden?
wenn es aus war, würde ich mich dumm stellen,denn die beweispflicht liegt bei den polizisten, die dir nachweisen müssen, das du das gerät in betrieb hattest.
mfg ronny
Hey ron!
Soweit ich weiß ist mittlerweile bereits eine eingespeicherte BOS-Frequenz strafbar und nicht nur der Betrieb. Ich meine da gab es eine Änderung hierzu.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
hey etienne
sorry, das hab ich nicht gewusst.
aber wenn man sagt man weis nicht wie die Frequenzen dort rein kommen oder wer sie eingespeichert hat, weil man den scanner vielleicht gebraucht auf nem flohmarkt gekauft hat (ich weis klingt lustig) muss die polizei die beweise bringen, oder?
Hallo,
Also das bloße einspeichern einer (BOS) Frequenz an sich ist an sich "eigendlich" nicht strafbar! ABER:
In der letzten Zeit gab es vermehrt Urteile in denen Richter dieses als "vorbereitende Maßnahme" zur begehung einer Straftat/OWI gesehen haben. Ausserdem nahmen die Richter wohl an, dass wer sich schon die Mühe macht diese Frequenzen einzuspeicher auch abhören wird.
Das Einspeichern der Frequenzen wurde also als Indiz (nicht als BEweis) angesehen und der Betroffene aufgrund dieses Indizes verurteilt!
Wie es nun IN DEINEN FALL weitergeht kann dir keiner so genau sagen. Vieleicht hast du großes Glück und es beschäftigen sich nur Leute mit deinen Fall die von der Materie wenig Ahnung haben. Vieleicht sind die selber irgenwann so über die Rechtslage verunsichert bzw. bekommen bei NAchforschungen die falschen Infos. Mit dem Ergebniss, dass das Verfahren einfach eingestellt wird und dir das Gerät wieder ausgehändigt wird! (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!)
Vieleicht gerätst du auch an einen Haufen "Scharfer Hunde" mit viel Sachverstand, dann kommt es wohl zur Verhandlung!
Und in der Verhandlung ist es nun eine reine Frage der Glaubwürdigkeit: Wenn du nun in dem Scanner alle BOS-Kanäle der Umgebung hast, womöglich noch mit Namen und dazu sonst nichts legales, dann sieht es eher Mau aus. Ohne gute Erklärung ist da kaum noch was zu machen. Ein Funkflohmarkt o.ä. als erklärung währe denkbar, allerdings sind die Richter auch nicht Blöd. Bei einem aufwendig programmierten Gerät das auch noch exakt für deine Region passt weil zb. der 2m Stadtkanal der Pol auch drin ist, wird dir das keiner abnehmen...
Solltest du aber viele legale Frequenzen (Betriebsfunk ist übrigends GENAUSO ILLEGAL wie BOS, es gibt da KEINE Unterschiede) und vieleicht nur eine oder zwei BOS-Frequenzen eingespeichert haben, könnte man sich vieleicht noch rausreden!
Hier spielt natürlich auch dein Auftreten vor Gericht, eine evtl. vorhandene (Polizeibekannte) Vergangenheit und deine augenblickliche Situation eine Rolle. Wie halt immer wen jemand vorm Kadi steht.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen, sinvollerweise auch einen der auch etwas Sachverstand im Bereich FUNK hat, und mit diesem das weitere Vorgehen erläutern.
Da du allerdings der Sicherstellung/Beschlagnahme des Gerätes nicht wiedersprochen hast, ist allerdings eine (kleine) Chance der schnellen Lösung vertan. (Beschlagnahmung eines LEGALEN Gegenstandes ohne den geringsten Anfangsverdacht, denn der bloße Besitz eines Scanners sollte keinen Anfangsverdacht darstellen, erst wenn andere Sachen dazukommen...)
Gruß
Carsten
Geändert von DG3YCS (15.11.2005 um 14:16 Uhr)
Letztes Jahr haben die Cops einen mit nem Scanner erwischt.
Der hat ganz schön Ärger bekommen.
Ich hab gehört, er hat wohl ne Geldstrafe von 10000 € bekommen und der Scanner war auch weg.
Ich denke mal das die hohe Geldstrafe aber nur daher kam, weil er in der Öffentlichkeit (in der Kneipe an der Theke) mitgehört hat und ihn daraufhin einer angeschissen hat.
Mit oder ohne Kopfhörer? Lag das Gerät für die Öffentlichkeit sichtbar z.B. direkt auf dem Tisch oder auf seinen Beinen?
Also das halte ich ja mal für ein Gerücht :-)Zitat von slidebuster
Die Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen was ein Beschuldigter verdient.
Und bei 10 000€ müsste er Unsummen verdienen.
Scanner weg... jo das ist ok.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
10.000 € geht ja noch, aber der Scanner? Das ist ein Ding!Zitat von slidebuster
[Spass aus]
Gruß, Mr. Blaulicht
hast du keinen Zweitscanner *grins*Zitat von Mr. Blaulicht
Der wichtigste Satz heist: "Herr Wachtmeister gut das sie da sind, das hab ich gefunden, was ist das?"
Dabei ein unschuldiges GEsicht machen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
kann jemand sagen was es da für strafen so gibt???
Frag mal den Richter deines Vertrauens :-)))Original geschrieben von arne
kann jemand sagen was es da für strafen so gibt???
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe ...Original geschrieben von arne
kann jemand sagen was es da für strafen so gibt???
Wie alt bist du?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
.
Ich bin 18 JahreOriginal geschrieben von Alex22
Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe ...
Wie alt bist du?
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