[QUOTE]Original geschrieben von Bugs B©
[B]Da muss ich dir widersprechen! Dass 8/1 der Kdt ist, ist richtig, allerdings gibt es schon eine eigene Kodierung für sowas (Tragbare 4m FuGs): 18/x!!! ("Sonstige Funkanlagen ; auch tragbar, soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist"--> Merkblatt der SFS-W Nr.9.6)

Wo ist der Widerspruch?
Ein tragbares Funkgerät ist kein Handfunkgerät. Wenn noch Fragen sind, worin der Unterschied besteht, dann empfehle ich folgenden Selbstversuch: Halte doch so einen Koffer mal mit ausgestrecktem Arm länger als 1 Minute ...
Für ortsfeste Funkanlagen gibt es klare Rufnummernregelungen und die Auflage einer Genehmigung. Die Zuweisung der 18 wie auch der 19 für eine überwiegend ortsfeste Anlage ist nicht möglich. Wenn ein tragbares Funkgerät hauptsächlich im ortsfesten Betrieb eingesetzt wird, dann handelt es sich um eine ortsfeste Funkanlage. Du schreibst ja schon ganz richtig "soweit keine funktionsbezogene Kennzahl anwendbar ist" - und die ist hier zweifelsohne anwendbar. Hier fahren einige Fahrzeuge, die nicht ohne weiteres in das Rufnummernschema einzupassen sind als Florian [...] 18/1 ... 18/4 rum.

Übrigens: Die Genehmigung hat u.a. etwas mit dem zu erwartenden Funkaufkommen zu tun und ist deshalb an die Anzahl der Alarmierungen / Jahr gebunden. Und da spielt es eine relativ untergeordnete Rolle, welchen Rufnamen das Teil nun hat. Also macht nicht den zweiten Schritt vor dem ersten und stellt auch bitte keinen Brandstifter ein, damit Ihr die Auflagen erfüllt. Es soll ja schon FWen gegeben haben, die nur deshalb zu den 5 Ölspuren über 50 Brandsicherheitswachen geleistet haben ...

TM