Original geschrieben von Alex22
Nein dies ist nicht der Fall ...
Die Funkrufnamen sind klar nach dem Fahrzeug geregelt, andere Rufnamen gibts erstmal nicht.
Ausnahmen erteilt das StMi von Bayern.
Siehe auch Schreiben vom Innenministerium vom 09.02.2005
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...nkrufnamen.pdf

Also müßt ihr das Teil gesondert anmelden.
Also wenn ich das Schreiben richtig gelesen habe, dann bekommt das Koffer-FUG, wenn es z.B. in einem Kombi-KFZ mitgeführt wird eben den Rufnamen ../80/..
Da steht nicht drin, daß jedes Gerät einzeln genehmigt werden muss.