Möglich.
Unterscheide zwischen dem Antrag auf Zuteilung des Funkrufnamens ohne den Du KEINE Funkstelle (weder ortsfest, noch mobil) betreiben darfst und der zusätzlichen Genehmigung einer ortsfesten Funkstelle. Vorneweg ist natürlich immer noch der Antrag auf Frequenzzuteilung ohne den Du die Frequenz / den Kanal nicht nutzen darfst. Aber das sollte ja längst durch sein.

Der Antrag für ortsfeste Anlagen ist deutlich umfangreicher. Du lässt Dir im Gegensatz zu den mobilen Anlagen nicht nur den Funkrufnamen zuteilen, sondern auch die (ortsfeste) Anlage genehmigen. Der genaue Standort, Antennenhöhe über Grund, Sendeleistung, Art des FuG, Modulationsart (wobei wir da bei BOS nun wirklich nicht viel Auswahl haben ...) etc. stehen da drin. Macht auch Sinn, gerade wenn's zu Überreichweiten kommt.
Dafür entfällt während der Betriebsdauer die jährliche Meldung ggü. dem StMI. Die betrifft nur mobile Geräte.

TM