Tut mir leid. Ich find in Bayern kein Esbeck. 3 Treffer in NS und einen in NRW. Dem Rufnamen nach sollte es eins der 3 in NS sein. Nochmal: BY hat für 4m Hand-FuG keinen eigenen Rufnamen vorgesehen. Wenn man jetzt mal von dem 8/1 (aber das ist nicht das Gerät, sondern der Kdt, also die Funktion, denn der kann sich auch von einer anderen Stelle mit dem Rufnamen melden, siehe 1.3.4 - im Regelfall macht er das aber immer noch mit einer schlichten "1") absieht. Und auch das muss genehmigt werden. Ohne zugeteilten Rufnamen dürfen die Geräte nicht betrieben werden. Jetzt klar?Original geschrieben von Funker_ELF_Esbeck
Hallo!
Bei uns steht auch so ein Koffergerät. Es hat auch eine zugeteilte Rufnummer. Bei uns ist es 25-71 die 25 steht für den Ort und die 71 steht bei unf für Handfunkgeräte. Kann mich ja nochmal schlau machen wie das hier genau mit der zuteikung gelaufen ist.
MfG
Dennis
Die Koffer-Geräte kamen primär aus dem KatS und hatten dort Rufnamen. Auch THW und HiOrgs haben dafür welche. Die FW kommt meist dort in Berührung mit den Geräten, wo Aufgaben von Fernmeldezügen/Regieeinheiten übernommen wurden (Stw. UG). Ein 7b nachträglich in einen Koffer einzubauen ist da genau so hilfreich, wie sich in BY selber einen Funkrufnamen aus NS zu geben. Im übrigen frag ich mich eh, ob Du dann das 7b in der jährlichen Übersicht meldest (siehe http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...rsicht_bos.xls).
Wenn ein FuG fest in einem Feuerwehrhaus eingebaut wird, dann ist das genehmigungspflichtig. Und mal ganz ehrlich: Die Auflagen machen auch Sinn. Sollten sie erfüllt werden, dann kannst Du losschrauben und hast sogar noch einen Koffer für was andres übrig. Also: Füll den Zettel aus - und gut isses. So ein Formular beißt nicht.
TM