Warum zäumst Du das Pferd von hinten auf und sagst nicht ganz einfach, was Du vor hast?

Wahrscheinlich, weil Dir eh klar ist, dass das so nicht funktioniert. Ob ein FuG in einem Koffer oder in einem Schreibtisch eingebaut ist, macht schlussendlich keinen Unterschied für die Zuteilung des Funrufnamens. Spätestens wenn die (feste) Aussenantenne und das (fest verlegte) Antennenkabel am (mehr oder weniger losen), mit Netzstrom versogten FuG hängt, gilt die Anlage sowieso als ortsfest.
In Betrieb genommen werden dürfen BOS-Funkgeräte erst nach Zuteilung des Funkrufnamens. Und zugeteilt werden die durch das StMI. Solltest Du wissen, ist eine Frage im Sprechfunzeugnis. Auch für 4m-Handfunkgeräte gibt es dabei keine Ausnahmen. Das alleine schon deshalb nicht, weil nicht das Funkgerät, sondern die ortsfeste, bzw. bewegliche Funkstelle den Rufnamen zugeteilt bekommt.

Explizite Rufnamen für 4m-HFG gibt es zumindest in BY nicht. Aber das fällt eh nicht in Betracht, denn in einer Hand kann man den Koffer nicht wirklich lange halten. Ein Hand-FuG ist es also sicher nicht. Kennzahlen werden entweder fahrzeug- oder funktionsbezogen vergeben. Und die ortsfeste (wenn auch veränderbare) Führungsstelle ist der UG-ÖEL für die Dauer des Einsatzes vorbehalten.

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Streich das FuG doch einfach rot an und schraub ein paar Räder dran. So hast Du noch eher Chancen einen Rufnamen zugeteilt zu bekommen.
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Thomas