Original geschrieben von RotKreuz 10

Generell, so denke ich, sollte es auch in BY nicht an den Behörden scheitern ein Gerät in einem Gerätehaus fest zu installieren und dafür einen Funkrufnamen zu bekommen. Zumal ich dann auf die Begründung für ein 'Nein' gespannt wäre.

In diesem Sinne
Sicher scheitert das an den Behörden.
Vorraussetzung hierfür ist ...
-Eine ständig besetzte Wache,
-Ein Poldienstelle mit Notrufabfrage am Ort oder
-mindestens 52 Einsätze pro Jahr.