Hatte ich oben nicht geschrieben daß man einen Verband in mehrere Teile aufteilt, um den gesetzlichen Forderungen nach Zwischenräumen zu genügen?
Der Verband wird dadurch nicht zu 2 Verbänden, aber er ist unterbrochen.
Auch wenn man einen Verband in mehrere Teile aufteilt, dürfen nicht alle Teile zwangsläufig bei rot z.B. eine Kreuzung befahren, denn der zweite Teil (der nach div. Zivilfahrzeugen) an eine Kreuzung anfährt (mitunter erst nach 1 Minute oder mehr nach dem ersten Teil) nicht zwangsläufig von anderen Verkehrsteilnehmern als zum ersten Teil zugehörig empfunden werden.
Wird also nicht mit Sondersignal gefahren sollte man als zweiter Teil z.B. an einer roten Kreuzung anhalten und im prinzip wieder von vorne anfangen (so als wäre es ein eigener Verband).
Das mit der roten Flagge stammt übrigens von Pille. Kenne ich so auch nicht, wir sind ja auch nicht bei der BW und explosive Stoffe transportieren wir (abgesehen vom THW) i.d.R. auch nicht.