HAllo,
Die Fahrausbildung ist m.w. Ländersache.
Es ging bei der Geschichte, "Fahrschulautos dürfen keine Sonderfahrzeuge sein", auch wohl nicht um die Fahrstunden an sich, sondern um die Fahrprüfung!
Einige Prüfer sind halt der Ansicht, dass ein Sonderfahrzeug (FW usw.) in den Augen der anderen Verkehrsteilnehmer eine Sonderstellung einnehme. Sie würden sich diesem Fahrer gegenüber besonders umsichtig verhalten und so sei eine realistische Fahrsituation nicht mehr gegeben. (der FS gilt ja bekanntlich auch für nicht FW-Fahrzeuge).
Daher sind bestimmte TÜV-Prüfer der Meinung, dass sie in diesem Fahrzeugen keine Prüfung abnehmen können.
Gruß
Carsten
NACHTRAG: Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, gab es über genau dieses Fzg. in einem anderen Forum (war es feuerwehr.de? ) mal eine Diskussion. U.a. kam da auch zur Sprache das andere Fahrschulen dagegen vorgegangen sind und es wohl bis zum RP ging. Irgendwie lief es dann aber wohl darauf hinaus, dass der Vorteil für die Bevölkerung (ein kostenloses, neuwertiges Fahrzeug samt beladung) überwigen würde und es deshalb zulässig sei.