die medikamentengabe durch rs ist rechtlich genauso rechtlich abgesichert wie beim ra.(§34 stgb)
das sollte jeder rs/ra wissen!
ich weis ja nicht wo ihr eure ausbildung gemacht habt, aber nach dem was ihr hier postet, scheint es ja bei euch mangels kenntnissen tatsächlich rechtlich nicht statthaft zu sein medikamente zu geben.
das liegt dann aber an der schule und nicht an der rechslage.
wenn ich meinen rs über fernstudium mache oder bei ebay ersteigere kann ich halt nicht das wissen haben.
das hier dargestellte thema ist prüfungswissen in der rs prüfung.
ach so, ich kann mehr klinisch erfolgreiche intubationen und zugänge nichweisen als ca. 90% der ra`s in meinem rettungsdienstbereich. die haben nämlich keine zeit oder keine lust nochmal ins krankenhaus zu gehen.
ich denke ich muß nicht nochmal die fortbildungspflicht zitieren. damit meine ich auch die klinische/ praktische.
das es aber auch rs gibt, die nach ein paar jahren nichts mehr können , da sie sich nicht fit halten , weis ich selber. ist bei den ra aber genau so. nur hält sich das wissen bei den ra länger, da die ausbildung länger ist.




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