hallo!

@brause
ich kenne leider nicht die rdg aller bundesländer, aber einige scheinen verpasst zu haben, dass man den beruf des ra eingeführt hat.

ich weiß nicht ob es in niedersachsen schon urteile dazu gab, aber ich denke mal, dass ein gericht die geeignete person bestimmt als rettungsassistenten auslegen wird.

in bayern kann man im notfall auch "unterqualifiziert" fahren, soll wohl den sinn haben, das die grundvorhaltung der rettungsmittel immer besteht, auch wenn z.b. mal sehr kurzfristig ein ra ausfällt und nur ein rs als ersatz da ist.

@torben1248
ich bestreite ja nicht, dass es rs gibt die bestimmte invasive masnahmen gut können, aber vom grundsatz her sollte man sich doch mal klar machen, das der rs nach einführung des ra nur mehr fahrer und helfer von ra und na ist bzw. patientenbegleiter und betreuer mit einem mindestmaß an medizinischer qualifikation im ktw.


grüße

loxi