In Niedersachsen kennt das Landesrettungsdienstgesetz keinen RA, dort wird bezüglich des Personals nur die "geeignete Person" gefordert, Bayern kennt Ausnahmen bei Spitzenzeiten....
Es ist also keineswegs so, dass es immer ein RA sein muss, leider!
Ja, auf jeden Fall
Ja, aber nur wenn kein höher qualifizierter in absehbarer zeit die Einsatzstelle erreicht
Nein, lediglich auf anweisung eines Arztes
In Niedersachsen kennt das Landesrettungsdienstgesetz keinen RA, dort wird bezüglich des Personals nur die "geeignete Person" gefordert, Bayern kennt Ausnahmen bei Spitzenzeiten....
Es ist also keineswegs so, dass es immer ein RA sein muss, leider!
MfG
brause
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