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Thema: Melder ohne BOS-Zulassung

  1. #46
    Registriert seit
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    6.356

    Re: Re: FME ohne Bos Zulassung

    Original geschrieben von russmeyer
    Natürlich kann man Ärger bekommen...
    Betrieb einer nicht zugelassenen Empfangseinrichtung....
    Abhören und Auswerten von nicht für einen selbst bestimmten Nachrichten ...
    etc.

    Aber das weiss ja jeder, der sich privat einen Meldeempfänger kauft, ob mit oder ohne BOS Zulassung.

    russmeyer

    PS: kommt jetzt nicht mit: "Unser OrtsBm hat das erlaubt", das kann der nämlch garnicht, oder ist das jetzt eine Gesetzgebende Instanz???
    Servus!

    Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung. Wenn der FME die Zulassung nach TR-BOS besitzt und auch dementsprechend programmiert/codiert ist spricht zumindest hier in Bayern nichts dagegen. Grundlage dafür ist die "Anlage zur IMBek vom 07.11.2000, Gz. IC6-0265.111-3".
    Hier steht unter 2.1:
    2.1 Empfangsfunkanlagen
    Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
    - Anrufmeldeempfänger (ME O),
    - Taschenmeldeempfänger (ME I),
    - tragbare Meldeempfänger (ME II),
    - ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
    ME III und ME IV)
    - digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
    - digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
    Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
    und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
    Telekommunikation und Post (RegTP). Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
    sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
    damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
    Fünftonfolge-Tonrufkombinationen für die analoge und Adressen für die digitale Alarmierung
    werden den Betreibern der Funkverkehrskreise vom Staatsministerium des Innern
    – in der Regel blockweise – zugeteilt. Die Weitergabe an die berechtigten Nutzer und
    Betreiber erfolgt ohne Mitwirkung des Staatsministeriums des Innern.
    Über die zugeteilten Tonrufkombinationen/Adressen hinaus dürfen keine Tonrufkombinationen/
    Adressen verwendet werden. Bei begründetem Bedarf können weitere Tonrufkombinationen/
    Adressen formlos beim Staatsministerium des Innern angefordert werden.
    Die Zuteilung der Tonrufkombinationen für den Rettungsdienst und den Sanitätsdienst
    erfolgt durch die Betreiber der Funkverkehrskreise des Rettungsdienstes.
    Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
    - 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
    - 999 im Dreitonfolgeverfahren
    zu verwenden.
    Es liegt in der besonderen Verantwortung der Betreiber der Funkverkehrskreise, dafür
    zu sorgen, dass die Alarmierung (Auslösung der „Schleifen“ bei den alarmauslösenden
    Stellen) und die Weitergabe der Tonrufkombinationen/Adressen auf die Berechtigten des
    BOS-Funks (§ 4 BOS-Funkrichtlinie) beschränkt bleibt. In Zweifelsfällen ist Rücksprache
    mit dem Staatsministerium des Innern zu nehmen.
    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #47
    Registriert seit
    23.11.2004
    Beiträge
    162
    Da steht aber nix von drinne, das sich jedermann einen FME kaufen darf.

    Es ist auch hier die Rede von "berechtigten". Nur dann gilt diese Aussage des IM....

    Berechtigt ist aber jedoch nur die Gemeinde, nicht jeder Feuerwehrangehörige.
    Demnach währe ja auch ein Scanner, den man zum Empfang der Alarmierung nutzt, rechtlich legal.

    Aber das ist Erbsenzählerei jetzt.

    Hier in Niedersachsen muss von den Städten jedes Jahr eine Aufstellung der Funkgeräte und der Meldeempfänger zur Kreisverwaltung geschickt werden. Diese reicht diese dann an das IM weiter.

    Das es keine Frequenznutzung nach TKG ist, wird vom IM nur deshalb gesagt, weil sonst z.B. EMVU Gebühren etc. anfallen würden.

    russmeyer

  3. #48
    Frank.Selle1 Gast

    FME ohne Bos Zulassung

    Ich stimme mein vorgänger nur bedinngt zu,da eine Handyalarmierung in einigen Wehren ja üblich sind.Ein Handy aber auch Privatbesitz ist.Warum kann bei FME's das gesetz nich auch dahingehend gelockert werden.Jetzt kommt aber nicht mit Alarmierungsreihenfolge nach dringlichkeit.Weil wie ich finde die Gemeinde sich freuen könnte wenn sich ein FM sein melder selbst beschafft(muss sie doch dann weniger Geld dafür ausgeben).oder etwa nicht?Würde auch viele Personalprobleme bei Einsätzen lösen,und die Effektivität der Wehr steigern.

  4. #49
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Original geschrieben von russmeyer
    Es ist auch hier die Rede von "berechtigten". Nur dann gilt diese Aussage des IM....

    Berechtigt ist aber jedoch nur die Gemeinde, nicht jeder Feuerwehrangehörige.
    Demnach währe ja auch ein Scanner, den man zum Empfang der Alarmierung nutzt, rechtlich legal.

    Aber das ist Erbsenzählerei jetzt.

    Hier in Niedersachsen muss von den Städten jedes Jahr eine Aufstellung der Funkgeräte und der Meldeempfänger zur Kreisverwaltung geschickt werden. Diese reicht diese dann an das IM weiter.

    Das es keine Frequenznutzung nach TKG ist, wird vom IM nur deshalb gesagt, weil sonst z.B. EMVU Gebühren etc. anfallen würden.

    russmeyer
    Guten Morgen!

    Da bin ich wieder nicht Deiner Meinung. Wir sprechen hier von privat beschafften Meldern, die zum Zweck der Alarmierung eingesetzt werden und nicht von von "irgendwelchen" Privatleuten angeschafften Meldern zum Zwecke des unbefugten Mithörens und Auswertens von Aussendungen der BOS. Es steht in der IMBek nichts davon drin wie die Melder beschafft werden müssen oder dass es ausdrücklich verboten wäre einen privat angeschafften Melder in die Alarmierung einzugliedern. Ansonsten hätten m.M. nach 20-30% oder mehr der Feuerwehren in BY grosse Probleme, wenn z.B. vom Feuerwehrverein (also privat) FME angeschafft werden. Wenn Du sagst, berechtigt ist nur die Gemeinde, dann sind auch die von ihr Beauftragten (also in BY 1. und 2. Kommandant) berechtigt. Somit hat also der Kommandant die Berechtigung einen von einem Feuerwehrangehörigen privat angeschafften und nach TR-BOS zugelassenen FME zum Zweck der Alarmierung in die Alarmplanung aufzunehmen.
    Der Vergleich mit dem Scanner hinkt etwas, da es ja keine Empfangsfunkanlage der BOS ist.
    Auch ist das m.E. keine Erbsenzählerei, sondern Auslegung der geltenden Vorschriften.
    Übrigens sind auch in BY jährliche Aufstellungen der Funkanlagen an die Kreisverwaltung zu melden, die wiederum ans IM weitergeleitet werden. Hier können aber doch auch privat angeschaffte Melder aufgelistet werden...

    Gruß
    Alex

    Die Sache mit der Handyalarmierung trifft hier ebenso wenig zu, da diese Form nur eine Benachrichtigung, keinesfalls eine Alarmierung darstellt und somit die Vorschriften der BOS nicht zum Tragen kommen.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #50
    Frank.Selle1 Gast

    FME ohne Bos Zulassung

    Frage wo bekommt mann das Bos gesetz zum nachlesen her??
    Und ist es nun Legal wenn mann sich als Feuerwehrangehöriger einen FME selbst beschafft?

  6. #51
    Christian Gast
    Hallo,

    google mal nach folgenden Stichworten

    Telekommunikationsgesetz TKG
    BOS-Meterwellenrichtlinie
    Technische Richtlinie BOS-Funk TR-BOS
    StGB Strafgesetzbuch
    Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP
    und für NRW : Polizeiführungsakademie Stichwort "Funk" und die ZPD Zentrale Polizeitechnische Dienste ind Duisburg unter www.polizei.nrw.de

    Dort solltest Du genug Infos finden ....

  7. #52
    Frank.Selle1 Gast

    FME ohne Bos Zulassung

    Danke für den Tip.Führt aber Iregendwie in keine richtige richtung

  8. #53
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690

    Zulassung der Melder von EuroBOS

    "Ja dann kann ich ja gleich die Melder von EuroBOS kaufen. Die haben doch ne Zulassung. Nur will ich Geld SPAREN !!!"

    Die angebotenen DME von EuroBOS (Romeo, Romeo+) haben keine Zulassung.
    Für den Romeo wurde eine beantragt, der hat die Prüfung aber nicht bestanden. Fiel wegen Schutzgrad (Spritzwasserschutz und nachbarkanaldämpfung) durch!
    Zwischenzeitlich soll wohl der Schutzgrad nachgebessert worden sein, es wurde aber keine neue Prüfung beantragt.
    Fazit: Romeo und Romeo+ sind beides nicht nach TR-BOS zugelassene Meldeempfänger und dürfen ohne Sondergenehmigung nicht in den Alarmierungsnetzen der BOS genutzt werden. In Brandenburg wurde dies sogar vom innenministerium schriftlich an alle LK / Städte gegeben.

    Übrigens hat das Bayerische StMdI nochmals klargestellt, dass die TR-BOS auch für Empfänger gilt (Seite 3, oben): http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf

    PS: EuroBOS hat vor kurzem einen Empfänger "Troya" erfolgreich testen lassen - nur der wird nicht angeboten und konnte auf der PMR-Expo auch nicht vorgezeigt werden...

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