Hallo,
diese Frage habe ich mir auch schon desöfteren gestellt.
Grundsätzlich ist es erstmal ein Verstoß gegen die TR-BOS ggf. auch gegen die Meterwellenrichtlinie BOS, habe allerdings noch keine Bestimmungen gesehen, was bei Verstoß gegen diese Vorschriften passiert. Alles andere ist ja geregelt also wenn man sich als Autofahrer nicht an StVO hält gibts nen Bußgeldkatalog im schlimmsten Falle sogar das StGB.
Die RegTP kann nichts machen, da es sich um reine Empfangsgeräte handel,t die mittels CE Zeichen zugelassen sind. Ein Mißbrauch liegt auch nicht vor, da wenn die Melder von der Wehr offiziell beschafft worden sind, es auch ok ist, das die Frequenz und RICs der Wehr programmiert sind.
Nehmen wir jetzt den schlimmsten Fall an : Eine Feuerwehr hat nur nichtzugelassene Apollos. Alle Apollos versagen gleichzeitig den Dienst weil der örtliche DAU kaputt ist. Eine spätere Untersuchung des Falles ergibt, dass Swissphone oder Motorola-Melder mit Zulassung den intakten Nachbar-DAU empfangen hätten und zumindest einige Feuerwehrleute zügig erreicht worden wären. So musste die Leitstelle aber 5 Minuten warten und dann eine Nachbarwehr alarmieren, die statt 8 15 Minuten Anfahrt hatte. Dabei ist eine Person gestorben zB bei einem Zimmerbrand. Ich denke nur wird sich derjenige der die Beschaffung zu verantworten hat einen Anwalt suchen müssen.