Hm,

die RegTp kann schon was wollen, allein das CE Zeichen sagt nichts aus darüber, ob solch ein Gerät auch betrieben werden darf. Bei Scannern mit CE Zeichen ist es ja genauso.

Das die Geräte baugleich mit Geräten sind, die eine Zulassung gemäß TR BOS haben, ist völlig schnuppe.
Die Zugelassenen Geräte sind teurer, weil hier eine Bauartprüfung somit Zulassungsprüfung gemacht wurde, die Geld kostet. Das wird dann über den Preis an den Kunden weitergegeben.

Als Beispiel:
Der Quattro 98 von Swissphone hat eine zulassung nach TR BOS. Genau das gleiche Gerät wird unter anderem Namen vertrieben, ohne Zulassung und deutlich billiger.
Der Unterschied???
Bei dem TR BOS Gerät kann der Signalisierungston bei einer Auswertung nicht abgeschaltet werden, bei der Industrieausführung schon.
(Natürlich kann man den Ton auch bei dem BOS Gerät auschschalten, es ist aber nicht statthaft).

Das ist der Unterschied.

Rechtsfolgen:
Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz wegen abhören von nicht für einen selbst bestimmten NAchrichten mit nicht zugelassenen Empfangeinrichtungen. Mit von berechtigt braucht man da garnicht ankommen, weil berechtigt ist nur, der sich an die Vorschriften hält und die Vorgeschriebenen Geräte benutzt.
Sonst wäre ja auch ein Scanner erlaubt.

Gruss
russmeyer