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Thema: ELW darf keine Rettungsdienst-Fahrzeuge disponieren

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  1. #11
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    Ich kenn das auch von unseren sanitätsdiensten der EL darf nur seine eigenen Kräfte ( ehrenamtlich) disponieren. Muss ein rettungsmittel alarmiert werden macht das die RLST. Im Einsatz ( siehe Organigramm) disponiert der ORGL zwar Fahrzeuge am Einsatzort oder vom Bereitstellungsraum aber nachführung von einsatzkräften die nicht im einsatzgeschehen drin sind sind über die Leitstelle zu alarmieren.
    Euer SEG RTW ist bestimmt ein arztwagen, oder?Wenn ja gehört der auch zum Katschutz, wird nur vom RD Personal besetzt, im gegensatz zum arzttruppwagen der rein ehrenamtlich gefahren werden kann.
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