Hey Leute!


Stellt sich mir hier die Frage:

Ist der SEG-RTW im beschriebenen Fall nur im selben Ort (also im gleichen Ort wie die Veranstaltung) stationiert und muss noch alarmiert werden, damit Personal diesen besetzt oder ist der SEG-RTW fest der Veranstaltung zugeteilt und deckt das "Risiko" ab?

Wenn der SEG-RTW nicht auf dem Festival-/Veranstaltungsgelände stationiert ist und diesem auch nicht primär zu geordnet ist, so ist die Entscheidung der RLST bzw. des RD-Leiters richtig. Man kann keine Rettungsdienstfahrzeuge disponieren, die nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich liegen. Dieser Zuständigkeitsbereich liegt hier also nur auf dem Veranstaltungsgelände und den zugeordneten Fahrzeugen!

Also etwas genau beschreiben, damit man sich vielleicht ein Bild machen kann!