Ich bin ja auch auf eurer Seite, im Grunde genommen ging es ja auch nicht darum. Ich arbeite 14km vom GH entfernt und kann somit überhaupt nicht während der AZ ausrücken. Großschadenslagen sind da natürlich ausgeschlossen. Dann kommt aber sowieso mein Katschutz zum Zug, weil man da eben 1 Stunde Rüstzeit hat. Es geht nur darum eine Entscheidung zu treffen, wenn früh vor Arbeitsbeginn der FME jodelt, mit auszurücken oder nicht. Und da ist das eindeutig geregelt. Wenn ich pünktlich um 6.00 Uhr auf der Baustelle sein muß, dann kann ich um 5.00 Uhr nicht mit ausrücken, weil ich nicht wissen kann, wie lange der Einsatz geht. Wenn ich mit ausrücke und an der E-Stelle eine Funktion übernommen habe, dann kann ich NICHT den E-Ort vorzeitig verlassen. Das ist nun mal einfach so. Also kann ich keinesfalls, egal ob Mülleimerbrand, Dachstuhlbrand oder VKU, ausrücken. Das ist freilich ärgerlich, vor allem dann, wenn man weiß, daß eben wenig Maschinisten oder PA-Träger da sind.
Wenn ich aber keinen Termin habe, dann rücke ich aus, egal wohin oder was es ist.
Das ist sicher bei jedem anders geregelt, ich wollte das nur mal klarstellen, damit ihr wißt, warum ich dazu diese Meinung hab.
Das verfehlt jetzt aber wirklich die Frage. Sorry, ich kann mich leider nicht kürzer fassen, soll aber der letzte Beitrag dazu gewesen sein.

Gruß, Peter