Hallo liebe Kameraden,
Mithören in Funkmeldeempfängern ist und bleibt verboten.
Es interessiert nicht, ob der Melder privat oder dienstlich gekauft wurde.
Auch der private Melder hat die Genehmigungsbestimmungen einzuhalten.
MkG
Funki
Hallo liebe Kameraden,
Mithören in Funkmeldeempfängern ist und bleibt verboten.
Es interessiert nicht, ob der Melder privat oder dienstlich gekauft wurde.
Auch der private Melder hat die Genehmigungsbestimmungen einzuhalten.
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