@funkfreund
>>>Und da ist das eindeutig geregelt. Wenn ich pünktlich um 6.00 Uhr auf der Baustelle sein muß, dann kann ich um 5.00 Uhr nicht mit ausrücken, weil ich nicht wissen kann, wie lange der Einsatz geht.<<<
Wenn dein Melder vor arbeitsbeginn "5:00" geht bist du gesetzlich on der aebeit freigestellt.
Dann fährt mann eben mit und ruft einen kollegen an.
Ich will dich nicht beleidigen und meine es nicht bose.
Aber DU bist nicht im LANDFRAUENVEREIN sondern in der Feuerwehr und Wenn das ding Piept geht es raus!!!
Lies doch mal die Satzung da ist es eindeutig geregelt.
gruß fmschotte
Ihre Feuerwehr, für Sie immer Einsatzbereit.