Hallo fmschotte ,

>>Aber DU bist nicht im LANDFRAUENVEREIN sondern in der Feuerwehr und Wenn das ding Piept geht es raus!!!
Lies doch mal die Satzung da ist es eindeutig geregelt. <<

Bezahlt dir die Feuerwehr dein Gehalt, oder kommt für die Miete auf???? Mal abgesehen davon, was hat das mit der Satzung zu tun? Solche Dinge werden vom Landesfeuerwehrgesetz geregelt.

Nicht das ihr mich falsch versteht, wenn ein Alarm aufläuft, geht es los. Aber nicht um jeden Preis. Wenn der Chef sagt," is nicht ich brauche dich hier" Dann hat man halt Pech gehabt. Oder wenn ich um 6 Uhr mit der Bahn zu einem wichigem Meeting fahre , werde ich mich hühten, um halb 6 zu einem Containerbrand zu fahren

>>Wenn dein Melder vor arbeitsbeginn "5:00" geht bist du gesetzlich on der aebeit freigestellt. <<

Wo steht den das? Bzw. Was hat das mit dem Arbeitsbeginn zu tun? Wenn der Melder um 7 Uhr geht ist man gesetzlich ebenfalls von der Arbeit freigestellt ,sofern (jetzt wird es interressant) wichtige betriebliche Belange nicht dagegen sprechen. Bei einigen Chefs ist man plötzlich der wichtigste und unersetzbarste Mitarbeiter in der Firma wenn ein Alarm aufläuft.

Niemand ist in der Feuerwehr absolut unersetzlich oder so wichtig, dass er dafür seinen Job aufs Spiel setzen muss/soll. Und wenn ich Tagsüber nicht genug Leute zusammenbekomme, da die meisten Ausserhalb arbeiten (so etwas weiss ein guter Wehrführer) dann muss halt die AAO geändert werden. Und dann werden halt mehrere Ortswehren zu einem Containerbrand alarmiert.

Gruss

JS