in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!
kannst es dir aber gerne durchlesen, wie die ausstattung ist!
DIN EN 1789
Gruß
in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!
kannst es dir aber gerne durchlesen, wie die ausstattung ist!
DIN EN 1789
Gruß
http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...200500361111+A
Unter Punkt d) wird die aktuelle DIN EN 1789 zitiert, in des heißt, das ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (für Typ B und Typ C-Fahrzeuge) möglich sein muss (entweder über Funk oder Mobiltelefon)
Gruß
Simon
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)