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Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Da du meine Frage ignoriert hast, ob Telefonie überhaupt mit den npol. FuG möglich sein soll, ist es wahrscheinlich auch vergebene Schreibarbeit, wenn ich jetzt nach der (sicher) geplanten Alarmierungsmethode im Digitalfunk fragen würde. Oder?!

    Mit manchen DME ist eine Rückmeldung auch heute schon möglich. Dass es nicht weit verbreitet ist, liegt weniger an der Technik, sondern am wirklichen taktischen Nutzen. Denn mich interessiert eher weniger, wer alles plant zum Gerätehaus zu kommen, sondern mich interessiert, wer tatsächlich nach einem Zeitraum X mit mir im Gerätehaus steht/Fahrzeug sitzt (und mit welcher Ausbildung). Ob dann Leute vorher gesagt haben, sie kämen, oder ob Leute dabei sind, die sich nicht angekündigt haben, ist mir völlig egal. Also Mehrwert=0.

  2. #2
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    natürlich wird es auch für npol möglich sein, über das funkgerät eine verbindung ins handynetz zu schalten. vorraussetzung dafür ist aber, dass die feuerwehr dieses aktiviert und dafür auch zahlt!
    daran wird es dann wohl bei vielen scheitern, weil es nicht gewollt ist.
    wir werden es sicherlich nutzen.

  3. #3
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    in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!

    kannst es dir aber gerne durchlesen, wie die ausstattung ist!

    DIN EN 1789


    Gruß

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bommel Beitrag anzeigen
    in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!
    Das Gesetz will ich sehen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das Gesetz will ich sehen.
    Zitat Zitat von Bommel Beitrag anzeigen
    in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!

    kannst es dir aber gerne durchlesen, wie die ausstattung ist!

    DIN EN 1789
    Vielleicht meint er das "Gesetz"?
    Die Norm. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das Gesetz will ich sehen.
    http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...200500361111+A
    Unter Punkt d) wird die aktuelle DIN EN 1789 zitiert, in des heißt, das ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (für Typ B und Typ C-Fahrzeuge) möglich sein muss (entweder über Funk oder Mobiltelefon)

    Gruß
    Simon

  7. #7
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    Hallo,

    kann hier vielleicht jemand mal ein paar Bilder einstellen, die eine Basisstation von innen zeigen?

    Gruß

    Florian

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