Die Einführung des Digitalfunks ist Bundes- und Ländersache. Wenn es die (für die Alarmierungseinrichtungen zuständigen) Kreise und Kommunen nicht hinbekommen, die seit knapp 15 Jahren verfügbare digitale Alarmierung zu installieren, kann man keine Rücksicht verlangen.
Daß die, für die analoge Alarmierung erforderlichen, Frequenzen in 4m-Band in einem überschaubaren Zeitraum entfallen werden, ist ja nun wirklich keine Neuigkeit mehr...


MfG

Frank