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Thema: BOS-Funk hören mit Genehmigung

  1. #46
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    Dem Angrifftrupp bringt freilich ein offener Melder nix. Is klar.[/B]
    Im Gegenteil. Man stelle sich vor der Angriffstrupp nimmt seinen Melder mit zum Einsatz. Irgendwo unter der Einsatzkleidung. Und dann gehts ab in den Innenangriff. Oder zu nem Gefahrstoffaustritt. (ExGefahr)

    Für diese Art von Einsatz ist der Melder übrigens schon von der Robustheit nicht gedacht.

    Bei uns gibt es deshalb ein Verbot, seinen Melder (und Handy) mit in den Einsatz zu nehmen.

    Gruß Joachim

  2. #47
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    Das wiederspricht dem was ich gesagt hab ja nicht oder?

    duese

  3. #48
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    MiThoTyN : Wie bekommt ihr Folgeeinsätze mit, wenn ihr nicht am Fahrzeug seit, wenn keiner nen FME dabei hat?

    Und warum keine Handys? Ist doch versichert wenn was passiert....

  4. #49
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    Weil das Handy nicht ex-geschützt ist.

    Folgeeinsätze gibt es nicht, solange man noch am ersten arbeitet.
    Ein Feuerwehr wird erst wieder alarmiert, wenn sie sich als einsatzbereit zurückgemeldet hat.

    Oder Wenns nix eiliges ist (Kellerauspumpen z.B.), dafür ist ja der 4m-Funk besetzt.

    Aber das muß auch nicht der Angrifftrupp aufnehmen, der u.U. unter Atemschutz in einem Gebäude ist.

    duese

    €: BTW: die FuG 10 (zumindest unsere) sind auch nicht ex-geschützt.

  5. #50
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    Jein. Auch als Maschinist sollte man keinen Melder dabei haben im Einsatz. Wenn man den Funk mithören will, muss man den Melder irgendwo offen an der Jacke tragen. RuckZuck fällt der in Matsch oder wird nass oder man stöst irgendwo an. Der Melder ist nicht für den Gebrauch IM Einsatz gedacht. Egal wo.

    Wenn der Melder (oder schlimmer das private Handy) dann kaputt ist, ist das Geschrei groß.

    Zweitens gibts durchaus auch mal den Fall, wo der Maschinist in den ExBereich muss, oder als AGT als Reservetrupp irgendwo eingetauscht wird. Dann ist der Melder auch fehl am Platz. Wenn der Maschi jetzt vergisst, dass er noch Handy und Melder in der Hose/an der Jacke hat (in der Hektik) kann das böse Folgen haben.

    Aber mal abgesehen von dem - vielleicht - sinnvollen Zweck, ist Mithören am Melder nach TR-BOS so oder so nicht erlaubt. Auch das TKG sagt, dass Nachrichten nur mit "für den Empfang bestimmten Empfängern" gehört werden dürfen. Und Melder sind eben nur für die Alarmnachricht, und nicht um den Funk - aus welchem Grund auch immer - dauerhaft mitzuhören. Der Melder ist eben ein "Alarmempfänger" und kein allgemeiner "Funkempfänger".

    Darum scheidet also auch die Variante aus, dass der FW-Mann nach einem Alarm im Dienst ist, und deshalb Mithören "dürfte".

    Gruß Joachim

  6. #51
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    Und warum keine Handys? Ist doch versichert wenn was passiert....
    Wer sagt das ? Sicher nicht über die Feuerwehr ...

    BTW: die FuG 10 (zumindest unsere) sind auch nicht ex-geschützt.
    Stimmt. Allerdings ist das ein Gerät, das ich im Einsatzfall öfter benutze und meist bewusst an der Jacke trage. Gehört einfach dazu. Und wenn ich in nen ExBereich gehe, leg ich das vorher ab, oder werde von wem angesprochen, dass ich noch ein FuG habe. Aber ich möchte die Gefahr nicht verdreihfachen, wenn ich noch Handy und Melder am Gürtel trage und das vergesse und keiner weiß davon.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (13.01.2006 um 00:27 Uhr)

  7. #52
    Bendix 4123 Gast
    also ich war ja auch mal bei der feuerwehr und habe heute noch genug mit dennen zu tun und was um hergottsnamen wollt ihr mit einem 4mband funk bitteschön direkt an der einsatzstelle

    ich denke, die 2m sind so empfindlich, das sie gut und gerne je nach gebiet 2km schaffen und selbst wenn nicht - welche einsatzstelle hat bitte einen radius von mehr als 100m ...

    wenn halt mal schlauchleitungen gelegt werden müssen, dann ist ja ein kfz mit dabei ob nun WL oder RW oder was auch immer

    ich denke eher, das es hier um die neugierde und um klugscheisserei geht

    was geht es dem angriffstrupp an, was über 4m gesprochen wird... der hat sich um das haus zu kümmern, wat abbrennt und was geht es bitte dem maschi. an ? der hat sich um das wasser zu kümmern und sonst um nix !

    wenn kräfte nachgefordert werden müssen, dann macht das der einsatzleiter vor ort und wenn der dann dem 4m lauscht, dann wird er dafür sicher eine lösung finden


    zum glück wohne ich in einer stadt mit berufsfeuerwehr... wenn man das hier liest, dann könnte man denken, mancher floriansjünger hat nix besseres zu tun, als den funkverkehr abzuhören....

    als ich in meinem "dorf" bei dem verein war, da hatten wir keine zeit, unsere ohren am 4m kleben zu haben... schließlich geht es bei der feuerwehr um MENSCHEN UND SACHWERTE ZU RETTEN und net um funk zu lauschen....

    wer das will, der soll sich nen scanner kaufen und es still und leise in seiner kammer zu hause machen...

    sorry aber das thema "abhören" hängt langsam und es richt - weil es schon uralt ist

  8. #53
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    Also jetzt reiß dich mal zam...

    Es gibt einige Sachen, die man nur über 4m machen kann, z.B. Fahrzeuge einweisen oder bei längeren Schlauleitungen. Der Maschinist is dafür zuständig an Funk zu gehen, wenn das Fahrzeug gerufen wird und sonst keiner dran geht.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  9. #54
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    Original geschrieben von Bendix 4123
    was um hergottsnamen wollt ihr mit einem 4mband funk bitteschön direkt an der einsatzstelle

    ich denke, die 2m sind so empfindlich, das sie gut und gerne je nach gebiet 2km schaffen und selbst wenn nicht - welche einsatzstelle hat bitte einen radius von mehr als 100m ...
    Es geht auch nicht darum über 4m ein Fzg anzufunken, daß vielleicht 100m entfernt ist. Es geht darum den 4m besetzt zu halten für
    - Nachfragen/Absprachen mit der EZ
    - Nachrückende Kräfte (Frage nach Anfahrtsweg o.Ä.)
    - z.B. Einweisung von/Kommunikation mit RTH
    - ...

    Genau deshalb muß jedes Fahrzeug über 4m erreichbar sein.
    Und wenn Du nicht genug Leute hast um einen vors FuG zu setzten wird das halt schwierig

    (BTW: 2m kommt u.U. ganz schnell an seine Grenzen.
    Bsp: Verkehrsunfall auf auf einer Landstraße, Vollsperrung.
    nächste Kreuzung ab der gesperrt wird in beide Richtungen ca. 2 km kurvig um Hügel herum. Wird schon kritisch bis unmöglich.

    Schon mal nen größeren Waldbrandeinsatz (oder Übung) gehabt?
    Bei uns zumindest ist der Wald auch häufig etwas hügelig und voila -> 2m ist am Ende.
    Darum gehts hier aber eigentlich nicht)


    was geht es dem angriffstrupp an, was über 4m gesprochen wird.
    Das ist richtig, der AGT braucht mit Sicherheit nicht zu hören, was am 4m los ist. Hab ich übrigens weiter oben schon geschrieben.

    wenn kräfte nachgefordert werden müssen, dann macht das der einsatzleiter vor ort und wenn der dann dem 4m lauscht, dann wird er dafür sicher eine lösung finden
    Der Einsatzleiter hat bei größeren Einsätzen ganz andere Sorgen als auch noch den Funk abzuhören, dazu braucht er mindestens einen Mann der nur für Funk abgestellt ist, aber um den gehts hier ja nicht.

    zum glück wohne ich in einer stadt mit berufsfeuerwehr... wenn man das hier liest, dann könnte man denken, mancher floriansjünger hat nix besseres zu tun, als den funkverkehr abzuhören....
    Na dann herzlichen Glückwunsch zur Standortwahl.
    Wenn Du genau gelesen hättest, hättest Du auch gemerkt daß (momentan zumindest) die Diskussion darum geht, ob der, der so oder so den Funk besetzen soll, da auch den FME zu Hilfe nehmen darf.


    Aber mal abgesehen von dem - vielleicht - sinnvollen Zweck, ist Mithören am Melder nach TR-BOS so oder so nicht erlaubt. Auch das TKG sagt, dass Nachrichten nur mit "für den Empfang bestimmten Empfängern" gehört werden dürfen. Und Melder sind eben nur für die Alarmnachricht, und nicht um den Funk - aus welchem Grund auch immer - dauerhaft mitzuhören. Der Melder ist eben ein "Alarmempfänger" und kein allgemeiner "Funkempfänger".
    Danke, das untermauert das ganz doch schon mal rechtlich etwas.

    duese

  10. #55
    Bendix 4123 Gast
    für all die sachen gibt es handgeräte bzw. kann man bei uns den funk auf die hella aufschalten

    dazu bedarf es weder eines scanners noch eines "offenen" fme´s

  11. #56
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    Im übrigen wird doch hier um ein rein theoretisches Problem diskutiert, oder glaubt ihr, es schleicht jemand von der RegTP oder sonst irgend ner Behörde um die Fahrzeuge an ner Einsatzstelle und horcht ob da irgend wo jemand seinen Melder aufgeschaltet hat?

    Ich bezweifel allerdings ohnehin, ob der Funk auf nem FME bei dem üblichen Lärm am Einsatz überhaupt hörbar ist.

    Ich denke es is außerdem weng übertrieben, wenn jedes einzelne Fahrzeug per 4m immer und ständig an der Einsatzstelle erreichbar ist, aber zumindest der EL (bzw, wenn der zu viel zu tun hat halt ein für den Funk abgestellter Assistent), und der kann ja ein Handfug nehemen bzw. hockt ja evtl. eh im ELW.

    Welche Frage sich mir an dieser Stelle erneut aufdrängt, warum so viele Feuerwehren ihre Mitgleider mit aufschaltbaren Meldern ausstatten, wo es doch offensichtlich eh rechtlich grenzwertig bis nicht erlaubt ist und noch ein ganzes Stück mehr kostet?!

    Grüße

    loxi

  12. #57
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    Re: BOS-Funk hören mit Genehmigung

    Original geschrieben von Ebi
    In einem anderen Thread kam die Behauptung auf dass jemand l e g a l den BOS Funk mithören dürfte.

    Mich würde mal interessieren, wer hier
    legal BOS Funk
    mithören darf.

    Es geht nicht um Funk auf der Wache oder im RTW, Feuerwehr- oder Dienstfahrzeug, sondern zu Hause oder in seinem Privat - PKW.
    Wenn ja, wer hat dafür die Genehmigung erteilt ?
    Wurde die Genehmigung schriftlich erteilt ?
    mfg Ebi
    *duck*

    ...wollte nur nochmal an das Thema erinnern...

    Schönes, hoffentlich einsatzfreies WE !

    ~Joe~
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  13. #58
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    ...hab grad einen entsprechenden Beitrag im www.blaulichtforum.de gefunden und kopier den mal hier rein:

    In der März ( 1998 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:

    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.
    In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf!
    Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97)

    In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.

    Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann.

    Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

  14. #59
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    @Flöhchen:

    Wie oft willst Du den diese alten Hüte (Urteil aus 1997/98) noch posten?
    Die Gesetzeslage hat sich mittlerweile geändert, da kannst das Urteil noch tausendmal posten, es ändert aber an der momentanen Gesetzeslage nichts.
    Ich hoffe, Du liest auch die Folgebeiträge nach den Deinigen, denn da hast Du schon öfter diese oder eine ähnliche Antwort bekommen!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  15. #60
    Bendix 4123 Gast
    das thema könnte man eh zum zum erbrechen ausdrücken... naja fakten sind genannt und der rest ist eher beiläufig und eigentlich egal ... und wo kein kläger, da kein richter...

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